Norkin Reinigung GmbH
Sonnenblumenweg 1
49565 Bramsche
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Tel.: 05468 / 2483180
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Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) für Dienstleistungen der Firma "Norkin Reinigung"

 

§1 Geltungsbereich / Allgemeines

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Norkin Reinigung - nachfolgend Dienstleister genannt - mit seinem Vertragsparter - nachfolgend Auftraggeber - genannt. Sie gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen vom Dienstleister nicht ausdrücklich widersprochen wird. Von den folgenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur rechtsverindlich, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt werden.

 

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.

(2) Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange, trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

(3) Es steht dem Dienleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

§3 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Angebote des Dienstleisters auf der Internetseite, in Prospekten, Katalogen, Emails oder ähnlichen Werbematerialien sind freibleibend und für den Dienstleister nicht bindend.

(2) Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande, dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Der Auftraggeer ist an die Erteilung des kundenauftrages zwei Wochen gebunden.

 

§4 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt und endet am vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

(2) Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen vor dem vereinbarten Zeitpunkt durch Kündigungsschreiben ordentlich gekündigt werden.

(3) Für den Fall einer vorzeitigen unberechtigten Kündigung durch den Auftraggeber hat der Dienstleister einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 25% der Nettoumsätze der Restlaufzeit des Vertrags ab dem Kündigungszeitpunkt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. Dem Dienstleister steht es frei im Einzelfall eine höheren Schaden geltend zu machen,

(4) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielhaber vor, wenn der Auftraggeber trotz zweier erfolgter Mahnungen durch den Dienstleister mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug ist. Dem Dienstleister steht in diesen Fällen der außerordentlichen Kündigung ein Schadensersatzanspruch in dem in §4 Abs. 3 bezifferten Umfang zu.

 

§5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

(1) Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den detaillierten aufelisteten Aufgaben entsprechend dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besoderen schriftlichen Vereinbarung.

(2) Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Leistung tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

(3) Der Auftraggeber hat die zu reinigenden Flächen so zu gestalten, dass der Dienstleister seine Arbeiten ungestört verrichten kann. Er hat insbesondere während des gesamten Zeitraums der Durchführung der Dienstleistung den freien Zugang zu den zu reinigenden Flächen und Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Eine aufgrund der Verletzung dieser Obliegenheit durch den Dienstleister nicht oder nicht vollunfänglich durchführbare Reinigungsleistung berechtigt den Auftraggeber nicht zur Mängelrüge oder Zahlungskürzung. Müssen vom Dienstleister Räumarbeiten jeglicher Art ausgeführt werden, um sich den erfolgreichen Zugang zu den entsprechenden Flächen und räumen zu schaffen, so ist er berechtigt, diese Leistung zum aktuellen Stundenverrechnungssatz seperat in Rechnung zu stellen. Das für die Reinigung notwendige Wasser und elektrischer Strom werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Wasser- und Stromverbrauch trägt der Auftraggeber allein.

 

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)Soweit nichts anderes vereinbart, sind sämtliche Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist der Dienstleister berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(2) Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8 Prozentpunkte über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Soweit der Auftraggeber ein Verbraucher i. S. d. §13 BGB ist, betragen die Verzugszinsen lediglich 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

(3) Barauslagen und Kosten, welche dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

(4) Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

(5) Der Dienstleister ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Dienstleister berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, entscheidungsreif oder vom Dienstleister anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§7 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Dienstleister führt keine Installations-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten aus.

(2) Beanstandungen der erbrachten Dienstleistung, insbesondere Mängelrügen, sind spätestens fünf Arbeitstage nach Erbringung der Leistung durch den Dienstleister diesem gegenüber schriftlich zu erklären. Dies kann per Post, E-mail oder Fax erfolgen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Gewährleistungansprüchen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(3) Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister wegen der Verletzung der Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, der des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Dieser Haftungsumfang gilt auch für das Verschulden von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.

(4) Die Regelung des §7 Abs. 4 gilt für Schadenersatzansprüche neben sowie statt der Leistung und den Ersatzanspruchwegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

§8 Höhere Gewalt bei Leistungserbringung

Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die dem Dienstleister die Erbringung seiner Leistung unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Dienstleister, die Erfüllung seiner Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und um eine angessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen behördliche Anordnungen, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (wie Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis) unverschuldete Unfälle während der Anreise, Streiks, Materialbeschaffungsschwierigkeiten und sonstige Ereignisse, die der Dienstleister zu vertreten hat.

 

§9 Veröffentlichungen

Es wird dem Dienstleister vom Auftraggeber gestattet die jeweils erbrachten Leistungen als Erfahrungsberichte anonym (ohne personenbezogene Daten) zu veröffentlichen, sowie das im Auftrag oder der Rechnung genannte Objekt als Referenzobjekt mir Lichtbildern der Öffentlichkeit auf der Internetseite oder in Prospekten zu präsentieren.

 

§10 Gerichtsstand

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögens ist, ist Osnabrück ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb der Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 
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